Ab 1. Dezember 2021 ist es so weit. Das innerstaatliche Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) soll nach Jahren der Unsicherheit endlich in Kraft treten. 


Was sich dabei ändert, worauf Unternehmen achten müssen und warum Didomi weiterhin die ideale Lösung für datenschutzkonformes Online-Marketing ist, besprachen Stefan Santer (Account Executive, Didomi) und Wolf Schröter (Chefredakteur, W&V) kürzlich im unten eingebetteten W&V-Chefredaktions-Talk. Wir fassen die wichtigsten Punkte des Gesprächs in diesem Artikel für Sie zusammen.

 

Zusammenfassung:

 

 


 

 

Was genau ist das TTDSG?

 

Einfach ausgedrückt ist das TTDSG die innerstaatliche Umsetzung der schon seit Jahren empfohlenen e-Privacy-Richtlinie. Diese gibt es zwar schon seit 2002, wurde in EU-Ländern aber immer noch nicht rechtskräftig umgesetzt. 

 

Eigentlich hätte sie schon 2018 zusammen mit der DSGVO EU-weit verabschiedet werden sollen. Es gab dazu allerdings in den Mitgliedsstaaten so viele Meinungsverschiedenheiten, dass die Verabschiedung immer noch nicht erfolgt ist. Dies führte in der EU und Deutschland zu großer Rechtsunsicherheit. 

 

Schon vor 14 Jahren rief die e-Privacy-Richtlinie zum Beispiel dazu auf, Nutzereinwilligungen für Cookies und ähnliche Technologien einzuholen. Nachdem diese Empfehlungen aber nicht rechtskräftig waren, wussten Unternehmen oft nicht, wie sie sich verhalten sollten. 

 

Deshalb werden in Deutschland ab Dezember 2021 Datenschutzregelungen aus dem jetzigen deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG), dem Telemediengesetz (TMG) und der DSGVO in das TTDSG überführt und gleichzeitig auch an die Vorgaben der e-Privacy-Richtlinie angepasst. 

 

Die gute Neuigkeit: Im Wesentlichen ändert sich für Betreiber von Webseiten und Apps nicht viel!


Die bestehenden Telekommunikations-Datenschutzregelungen werden aber nun z. B. auch auf sogenannte “Over-The-Top”-Dienste wie WhatsApp oder Messenger ausgeweitet. Für Cookies wird laut § 25 TTDSG ein explizites rechtliches Einwilligungserfordernis geschaffen, das allerdings schon in der e-Privacy-Richtlinie bestand. Dies “gilt unabhängig davon, ob bei dem Zugriff auf die Endeinrichtung personenbezogene Daten anfallen.”

 

Mehr zu den Änderungen und Hintergründen des TTDSG erfahren Sie hier.

 

Wie können Datenschutz und Privatsphäre Teil der Unternehmensstrategie werden?

 

Diese wichtige Frage wird Didomi oft gestellt. Stefan Santer führt hier ein relevantes Beispiel an.

 

Apple hatte schon 2015 das Konzept der Privatsphäre in seine Unternehmens- und Werbestrategie aufgenommen. Oft sieht man nun z. B. iPhone-Werbung, die keine neuen Funktionen anpreist, sondern darauf abzielt, den Schutz der Privatsphäre seiner Kunden hervorzuheben und somit das Kundenvertrauen zu steigern. Auch Apples Webseite hebt die Kontrollmöglichkeiten, die Nutzer über ihre Daten haben, stark hervor.

 

Wie wir wissen, ist Apple mit dieser Strategie sehr gut gefahren.

 

Andere Unternehmen, z. B. im E-Commerce oder in der Autobranche, versuchen nun auch verstärkt, die Privatsphäre in den Kern ihrer Unternehmensstrategie aufzunehmen und dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen.

 

Wie man das in sechs einfachen Schritten genau implementieren kann, erklären wir in unserem Whitepaper: “Kundeneinwilligung im Einzelhandel und E-Commerce”.


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Der Datenschutz als Wettbewerbsvorteil

 

Manche Unternehmen sehen den Datenschutz und den Einsatz von Cookie-Bannern immer noch als Hindernis oder lästiges Übel und denken oft nur spät und halbherzig an etwaige Lösungen. Das ist allerdings ein großer Fehler.

 

Zum einen werden Datenschutzbehörden strenger. Im Jahr 2020 stellten sie 60 % mehr Strafen aus als im Jahr zuvor, die dazu oft noch empfindlich hoch waren und beileibe nicht nur große Unternehmen trafen.

 

Studien belegen, dass 60 bis 90 % der befragten Konsumenten Datenschutz als sehr wichtig einstufen. 

 

Eine von Didomi gesponserte Studie zeigte hier zum Beispiel, dass zwei Drittel der Verbraucher bei ihren Kaufentscheidungen die Datenschutzbestimmungen der Anbieter berücksichtigten. 

 

Wenn ein Betrieb seine Kunden also nur ungenügend schützt, gewinnt die Konkurrenz, die mit Daten besser umgeht.


Das Design und der Inhalt des Cookie-Banners, die Benutzererfahrung und individuell abgestimmte Newsletter sind hier besonders wichtig.

 

Wie Didomi Ihrem Geschäft helfen kann

 

E-Privacy, DSGVO und jetzt TTDSG: Diese Begriffe können Unternehmen Angst einjagen. Zu Recht? 

 

Nein, meint Stefan Santer. Man müsse zuerst fragen: “Woher kommt die Angst?” Fürchten sich Unternehmer vor hohen Strafen, unverständlichen Gesetzen, der generellen Rechtsunsicherheit oder vor fehlenden Datenschutzstrategien?

 

Dies müsse zuerst diskutiert werden. Je nachdem könne Didomi dann die besten Strategien vorschlagen, um den Datenschutzgesetzen einfach und doch wirksam gerecht zu werden. 

 

Datenschutz muss also nicht nur als Grundrecht des Konsumenten, sondern als einzigartige Chance für Unternehmen begriffen werden.

 

Didomi bietet dabei einen strategischen Ansatz, um Online-Marketing-Kampagnen bestmöglich ausspielen zu können und personalisierte Ansprachen für Nutzer zu kreieren.

 

Wie das funktioniert, besprechen wir in unserem Whitepaper: “Vom Datenschutz zur Kundenbindung”.


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Kunden besser kennenlernen und verstehen

Schon in den klassischen “Tante-Emma-Läden” kannten Eigentümer ihre Kundschaft, wussten von ihren persönlichen Vorlieben und genossen daher großes Kundenvertrauen. 

 

Wie damals ist es auch heute extrem wichtig, Ihre Zielgruppen kennenzulernen und wirklich zu verstehen. Möchten Ihre Kunden z.B. lieber Newsletter per Post oder E-Mail erhalten? Wie oft wollen sie kontaktiert werden - wöchentlich, monatlich oder vierteljährlich? Welche Themen bevorzugen sie? Verbraucher sollten Newsletter auch leicht abbestellen bzw. alle Präferenzen schnell und einfach ändern können.

 

Es ist also essenziell, Kunden in relevante Marketing-Segmente einzuteilen und erst dann persönliche und passende Werbung auszuspielen. 

 

Gutes und datenschutzkonformes Marketing gelingt natürlich nur, wenn zuvor Kundeneinwilligungen eingeholt wurden. Ist dies nicht der Fall, darf man Kundendaten weder verwenden noch teilen.

 

Didomi hilft Unternehmen dabei, dies sehr einfach umzusetzen. Kunden werden auf der gesamten Customer Journey begleitet und deren Daten rechtskonform eingesammelt, gespeichert und an relevante Systeme und befugte Drittparteien weitergeleitet. Dies geht mit Didomis Consent Management-Plattform (CMP) ganz einfach.

 

Die CMP entdecken

 

Fazit: Hinter “sperrigen Wortmonstern” wie der DSGVO, e-Privacy und TTDSG verstecken sich oft große Chancen!

Didomi ist dabei weiterhin der beste Freund aller Online-Marketer: nicht nur auf rechtlicher Ebene, sondern auch im Hinblick auf die Datenmonetarisierung und die Optimierung aller Einwilligungsraten.

 

Mit uns kann Ihr Unternehmen sichergehen, vollkommen datenschutzkonform zu bleiben und dabei größtes Kundenvertrauen zu genießen. Sie können mit guten Datenschutzpraktiken also wirklich nur gewinnen.

 

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema oder möchten Sie mehr über unsere Lösungen erfahren? Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.


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