Das IAB Tech Lab und IAB Europe haben die zweite Version des Transparency & Consent Framework (TCF v2) veröffentlicht, und erringt damit ein großer Sieg in Bezug auf Industriedynamik, da Google angekündigt hat, dass es die Rahmenbedingungen bis zum 15. August 2020 integrieren wird. Nachdem der Google Ad Manager (Googleʼs Supply Side Platform (SSP) nun dem TCF beitritt, was bedeutet dies dann für Werbetreibende und Verleger? Dieser Artikel umreißt die wichtigsten Informationen, die Sie wissen müssen und listet 12 Punkte auf, die es über eine "TCF v2"- Mitgliedschaft von Google zu beachten gilt.

 

Zusammenfassung

 

 


 

Was beinhaltet TCF v2, der vom IAB auf den Markt gebracht wurde?

Die überarbeitete Version des Rahmenwerks (framework) konzentriert sich auf die Verbesserung der die Verleger den Nutzern mitteilen, wie sie ihre Daten verwenden, um sicher zu stellen dass die Einverständniserklärungen deutlicher und die Benutzer angemessen informiert werden. Sie zielt auch darauf ab, dass Verleger mehr Kontrolle darüber haben, wie ihre Anbieterpartner von Werbetechnologie ihre Daten benutzen können.

Ziel ist es, der Verlags- und Werbebranche "eine gemeinsame Sprache zu geben, mit der über die Zustimmung des Verbrauchers zur Lieferung von relevante Online-Werbung und Inhalte kommuniziert wird". Benutzer können nun ein Recht auf Einspruch ausüben, wenn ein Unternehmen die Grundlage des berechtigten Interesses (Abmeldung) nutzt, ebenso einfach wie das Widerrufen der Einwilligung.

Die zweite Version des TCF (auch bekannt als TCF v2 oder TCF v2.0) umfasst 12 Zwecke, einschließlich zweier besonderer Funktionen. Die Zwecke beziehen sich auf die Bereitstellung von Online-Werbung wie zum Beispiel Profiling, Auswertung von Inhalten und Anzeigen. Die besonderen Funktionen sind zusätzliche Steuerelemente hinzugefügt für Geolokalisierungsdaten und Fingerabdrücke. Diese Funktionen erfordern auch eine zusätzliche Ebene der Zustimmung.

 

Die Kompatibität von Google mit TCF v2.0

 

Wie im Hilfecenter von "Google Ad Manager" erwähnt, arbeitet Google [mit] dem
TCF v2.0 um mehrere Aspekte der Kompatibikität zu umfassen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf:

  • das Bieten auf Angebotsanfragen, die Google über den Google Bid Manager oder Adx erhält.
  • das Senden von Angebotsanfragen von Verlegern, die Google Ad Manager verwenden, an Drittanbieter.
  • das Ermöglichen von Anzeigenverfolgung und Adserving für Dritte.

 

🔃 ÜBERGANG ZU TCF V2 🔃
Es wird Zeit, die neue Version des #TCF zu begrüßen ⌚
Die Deadline um vom TCF v1 auf das TCF v1 umzusteigen rückt näher !
Didomi hilft Ihnen beim Übergangsprozess 👉 https://t.co/q0lFClqvuE#DSGVO #Privatsphäre #Daten

— Didomi (@Didomi_io) July 20, 2020

 

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12 Eckpunkte, die Sie sich merken sollten bei der bevorstehenden Integration von Google

 

Aber was genau wird sich ändern, und wie kann man sich darauf vorbereiten?
Um Ihnen einen besseren Einblick zu verschaffen, sind hier 12 Eckpunkte, die Sie sich merken sollten bei der bevorstehenden Integration von Google mit dem Rahmenwerk:

1 - Sie benötigen eine "TCF v2"-registrierten CMP, um mit Google Geld verdienen zu können.

 

Zur Integration mit dem IAB TCF v2 muss ein Verleger eine TCF v2-registrierte Consent Management Platform (CMP), wie z.B. Didomi, auf seiner Webseite oder App implementieren. Die CMP erstellt und sendet die codierte Zustimmungszeichenkette (der sogenannte TC-Zeichenkette), die dann von Googles Ad-Tags und SDKs (Software Development Kit) verarbeitet und an Betreiber von Google-Werbetechnologie gesendet wird. Beachten Sie, dass die Verleger nicht wählen können, Google außerhalb des TCF zu verwenden, und daher die Integration von Didomi zum Zeigen von nicht personalisierten Anzeigen nicht weiter verwenden können.

 

Die CMP entdecken

 

2 – TCF-Strings werden automatisch verarbeitet und übertragen

 

Wenn Sie bereits eine IAB TCF v2-registriertes CMP auf Ihrer Website oder in Ihrer App implementiert haben, beginnt Google Ad Manager automatisch mit der Nutzung der TC-Zeichenkette aus dem CMP, ohne dass eine Konfiguration seitens der Publisher erforderlich ist. Die Übertragung von TC-Strings an Tags, Programm- und Vermittlungspartner erfolgt automatisch.

Im Zusammenhang mit der Übertragung der Zeichenkette an non-programmatic Creatives (nicht relevante allgemeine Werbung) müssen Sie mit Ihrem "Creatives"-Anbieter zummenarbeiten, um zu ermitteln, ob Sie zusätzliche Konfigurationen (wie Makros) für Ihre Creatives benötigen, um sicherzustellen, dass sie die TC-Zeichenkette korrekt übertragen.

3 –Ohne Zustimmung zu " Zweck 1" wird keine Werbung von Google übertragen

 

Wenn Sie keine Zustimmung für "Zweck 1" in der TC-Zeichenkette haben (in der der Nutzer Google erlaubt, "Informationen auf einem Gerät zu speichern und/oder darauf zuzugreifen"), wird die Werbeanfrage von Google verworfen, und es wird keinerlei Werbung von Google angeboten, weder personalisierte noch nicht personalisierte, noch an Drittanbieter gesendet. Dies wirkt sich nicht nur auf Ihren Google-Datenbestand, sondern auch auf alle von Google verwaltete Werbung auf Ihrer Website aus.

Der Grund, warum die Zustimmung auch für nicht personalisierte Werbung erforderlich ist, liegt darin, dass diese Werbung nach wie vor Cookies oder mobile Identifikatoren verwendet (insbesondere zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch, für Frequency Capping (hiermit kann gesteuert werden, wie oft ein User ein Werbemittel pro Zeiteinheit sehen soll) und für aggregierte Werbeberichterstellung). Es ist zu berücksichtigen, dass es Auswirkungen auf die Einnahmen von Websites und Apps geben wird, aber die Verwendung von sogenannten Prebid/Header Bidding kann dazu beitragen, diese Auswirkungen abzuschwächen.

4 – "Consent strings" müssen auf Zustimmung (oder berechtigtes Interesse) hinweisen.

 

Für die Zwecke 1 bis 10 sowie für besondere Zwecke und Merkmale muss die TC-Zeichenkette angeben, dass die Zustimmung des Nutzers vorliegt oder ein berechtigtes Interesse des Nutzers festgestellt wurde.

5 –Google wird personalisierte versus nicht personalisierte Werbung anbieten auf der Grundlage einer Reihe von Kriterien

 

Google wird personalisierte Werbung anbieten, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind: wenn die Endnutzer Google die Zustimmung erteilen, Informationen auf einem Gerät zu speichern und/oder darauf zuzugreifen (Zweck 1); sie ein Profil für personalisierte Werbung erstellen (Zweck 3); sie personalisierte Werbung auswählen (Zweck 4).

Ein berechtigtes Interesse besteht für Google um: Basiswerbung zu selektieren (Zweck 2); die Werbeleistung zu messen (Zweck 7); Marktforschung einzusetzen, damit Erkenntnisse der Werbebesucher gewonnen werden können (Zweck 9); Produkte zu entwickeln und zu verbessern (Zweck 10). Wenn die Zustimmungsvoraussetzungen für personalisierte Werbung nicht erfüllt sind, wird Google nicht personalisierte Werbung anbieten, wenn der Endnutzer Google die Zustimmung zu Zweck 1 erteilt; und ein berechtigtes Interesse für Google für die Zwecke 2, 7, 9 und 10 festgestellt wird.

6 –"Global scope" & "Out-of-Band-scope" sind nicht erlaubt, wenn Google für TCF-Zwecke genutzt wird

Das bedeutet, dass sie nicht auf Ihren Websites und Apps verwendet werden können. In Übereinstimmung mit Googleʼs "EU User Consent Policy", müssen Sie jede Partei eindeutig identifizieren die infolge Ihrer Nutzung eines Google-Produkts personenbezogene Daten von Benutzern sammeln, empfangen oder nutzen können.

7 –Die Richtlinien des TCF v2 und von Google unterscheiden sich in Bezug auf den Umfang der rechtlichen Grundlage

 

Der IABʼs TCF v2 bietet den Verlegern Optionen an, um den Umfang einer Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten selbst zu bestimmen. Die Google-Richtlinien verlangen, dass Verleger entweder (a) einen dienstleistungsspezifischen Umfang oder (b) einen gruppenspezifischen Umfang wählen.

8 –Verleger können Einschränkungen individuell anpassen

 

Verleger können eine Vielzahl von Einschränkungen individuell anpassen und ihre eigenen Präferenzen angeben, die gegebenenfalls Vorrang vor einer Präferenz des Vendors haben werden. Da Google berechtigte Interessen für bestimmte Zwecke nutzt und sie diese nicht als flexibel bezeichnet, bedeutet dies, dass ein Verleger, der einen Beschränkung hinzufügt auf der Grundlage eines legitimen Interesses für Google, somit einige Zwecke für Google blockieren wird (was wir bei Didomi nicht empfehlen, da es nicht gut ist für Verleger).

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9 – Verleger sollten die Registrierungseinstellungen für die Anbieter, mit denen sie zusammenarbeiten möchten, überprüfen

 

Angenommen, ein Verkäufer hat sich flexibel registriert mit "berechtigtem Interesse" als Vorgabe rechtmäßige Grundlage für einen Zweck, für den Google eine "Zustimmung" benötigt. Wenn Sie mit diesem Anbieter arbeiten möchten über Google-Produkte, dann sollten Sie die Zustimmung in den (Publisher/Verleger) Einschränkungen Ihres CMP selektieren für diesen Anbieter. Beachten Sie dabei, dass Einschränkungen nur verwendet werden, um die Auswahl des Anbieters zu ändern. Wenn ein Anbieter eine Wahl getroffen hat, womit der Verleger zufrieden ist, kann der Verleger es dabei belassen, wie es ist.

10 – Real-Time Bidding (RTB) und offenes Bieten berücksichtigen

 

Die IAB TCF v2-Logik wird auf Angebotsanfragen, Angebotsantworten & Creatives und Cookie-Matching-Anfragen angewendet. Google wird das Senden von Angebotsanfragen und den Cookie-Abgleich aktivieren, wenn ein Verkäufer sich mit "Zustimmung" registriert, oder, in eingeschränkten Fällen, "Nicht verwendet" für die Werbungpersonalisierung (Zwecke 3 und 4 in der TC-Zeichenkette). Zusätzlich muss der Nutzer Google die Zustimmung für die Zwecke 1, 3 und 4 erteilt haben.

11 –Alle Ad Tech Partner (ATPs) in Ihrem CMP ersichtlich machen

 

Stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihre ATPs in Ihrem CMP an die Oberfläche bringen. Dadurch wird sichergestellt, dass Google weiterhin Call-Outs an alle Partner in Ihrem "Waterfall" durchführen kann.

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12 –Verleger können weiterhin Anbieter verwenden, die nicht auf der Global Vendor List (GVL) stehen

 

Google wird uns demnächst weitere Informationen zukommen lassen, aber sie haben bereits darauf hingewiesen, dass sie auch weiterhin Ad-Tech-Anbieter akzeptieren werden, die die Verleger aus den bestehenden Überwachungs-Tools ausgewählt haben. Auf unserer Seite wird Didomi die GVL integrieren, einschließlich aller Anbieter außerhalb der TCF, um die Zustimmung weiterzugeben. Googles Zustimmung zur TCF v2 konsolidiert die Legitimität des Rahmenwerks und die Bedeutung einer Reihe gemeinsamer Regeln und Definitionen für mehr Sicherheit und Transparenz - das sind großartige Neuigkeiten für alle Akteure in der programmatischen Kette!

Didomi ist beim TCF v2 registriert und erfüllt die Anforderungen des TCF v2. Wir sind hier, um Sie zu begleiten und Ihnen bei Ihrem Übergangsprozess zu helfen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr Informationen zu diesem Thema haben möchten!

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