Wir bei Didomi freuen uns, unser neuestes Premium-Feature vorzustellen: Cross-Device! Bisher konnten Endnutzer ihre Zustimmung nicht geräteübergreifend teilen. Dies führte zu Zustimmungsmüdigkeit und niedrigen Opt-in-Raten. Die Cross-Device-Lösung von Didomi ermöglicht nun ein einheitliches Erlebnis auf allen Geräten, sodass die Einwilligungspräferenzen der User über mehrere Webseiten und Apps hinweg geteilt werden können. 

 

Welche Vorteile bringt diese neue Funktion? Wie können Sie diese einsetzen? Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr dazu.

 

Zusammenfassung: 

 

 


 

Wozu ist die Cross-Device-Funktion nötig?

 

Sie besuchen eine Firmenwebseite und sehen ein Einwilligungsbanner. Sie erteilen Ihre Zustimmung. Anschließend besuchen Sie die App des Unternehmens. Sie treffen erneut Ihre Einwilligungsentscheidung. Jedes Mal, wenn Sie diese Website/App öffnen, müssen Sie zustimmen oder ablehnen. Das ist frustrierend – und das nennt man Einwilligungsmüdigkeit.

 

Die Flut von Pop-ups zu Cookie-Einwilligungen begann 2018. Hauptgrund dafür ist die DSGVO, die Nutzern Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten ermöglichen will. Laut der Verordnung dürfen personenbezogene Daten nur auf Basis einer Rechtsgrundlage erhoben werden, z. B. der Zustimmung des Benutzers.

 

Zum einen werden Datenschutzvorschriften von Unternehmen durch komplizierte lange Texte und Pop-up-Fenster umgesetzt. Zum anderen wissen die meisten Nutzer kaum darüber Bescheid, was wirklich mit ihren Daten geschieht. Zwischen den beiden Seiten besteht also eine ziemliche Lücke. Mit der Verordnung sollten Endnutzer stärker in die Datenverarbeitung einbezogen werden. Es hat aber bei vielen zu einer Zustimmungsmüdigkeit geführt.

 

Diese Müdigkeit ist sowohl für User als auch für das betreffende Unternehmen ein Problem. 

 

Aus Sicht der Kunden ist es schlicht und einfach ein schlechtes Nutzererlebnis. Ständige Hürden sind ein echtes Ärgernis für Benutzer, vor allem wenn sie in Form von störenden Pop-ins kommen und den Zugriff auf die Webseite/App blockieren.

 

Für Unternehmen kann Zustimmungsmüdigkeit geschäftsschädigend sein. Frustrierte Nutzer und beeinträchtigende Erfahrungen beim Verwenden der App oder Webseite verursachen meist höhere Abbruchraten. 

 

Außerdem sind enttäuschte Nutzer weniger gewillt, der Verarbeitung ihrer Daten zuzustimmen. Somit verlieren Sie an Einwilligungen. Eine niedrigere Zustimmungsrate wirkt sich wiederum direkt auf Analysen, A/B-Tests, Retargeting und Monetarisierungsstrategien aus. 

 

Schlicht und einfach: eine Verlustsituation für beide Seiten.

 

Wäre es nicht effektiver, die Nutzererfahrung zu vereinheitlichen und Zustimmungen geräteübergreifend zu teilen, sodass ein Benutzer seine Einwilligungsentscheidung nur einmal treffen müsste?

 

Genau das kann die Cross-Device-Funktion.

 

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Wie funktioniert das Cross-Device-Feature? 

 

Diese Premium-Funktion von Didomi ermöglicht es Ihnen, Einwilligungspräferenzen der Benutzer über mehrere Webseiten und Apps hinweg zu teilen, egal ob auf demselben Gerät oder über mehrere Geräte hinweg. Sie gilt für User, die über ein Konto bei dem betreffenden Unternehmen verfügen und eingeloggt sind. Damit sichern sich Didomis Kunden eine stabile Benutzeridentifikation über das gesamte Nutzererlebnis hinweg. 

 

Aus Sicht der Nutzer verläuft dieser Vorgang so:

 

  1. Der User meldet sich an und stimmt der Einwilligungserklärung zu oder lehnt diese ab, wenn er eine Webseite oder eine mobile App auf Gerät A besucht.

  2. Der Benutzer wechselt zu einem anderen Gerät (Gerät B), öffnet eine Webseite oder eine mobile App und meldet sich an. 

  3. Die Einwilligung wird auf Gerät B nicht eingeholt, da sie bereits auf Gerät A erfasst wurde. Die Nutzerentscheidungen auf Gerät A werden automatisch auf Gerät B übertragen.

 

Und auf höherer Ebene funktioniert die Cross-Device-Funktion genau so: 

 

  1. Die Webseite/App teilt eine Benutzerkennung mit Didomi (E-Mail, anonymisierte ID etc.).

  2. Nachdem ein Nutzer eine Einwilligungsentscheidung trifft, wird dessen Status auf Didomis Servern gespeichert.

  3. Erscheint der identifizierte Benutzer erneut, ruft Didomis Server diesen Nutzerstatus auf und übernimmt ihn – so muss der Benutzer nicht noch einmal einwilligen bzw. ablehnen.

 

Welche Vorteile bietet die Cross-Device-Funktion?

 

Sowohl Nutzer als auch Unternehmen profitieren von den Vorteilen der Cross-Device-Lösung. Vor allem erhalten die User die zustehenden DSGVO-Rechte – und das mit weniger Reibungspunkten und besserem Nutzererlebnis.

 

Indem Sie Einwilligungsentscheidungen auf diese Weise synchronisieren, sorgen Sie für: 

 

  • Besseres Nutzererlebnis: Teilen Sie Einwilligungen über alle Webseiten/Apps hinweg – so fragen Sie Benutzer seltener um Zustimmungen. Sie verbessern das Nutzererlebnis und geben den Benutzern die ihnen zustehende Kontrolle über ihre Daten

  • Stärkere Monetarisierung: Nutzen Sie Zustimmungen über alle Webseiten/Apps hinweg gemeinsam – damit erhalten Sie die Einwilligungen früher. Somit lassen sich die tatsächliche Opt-in-Rate und der durchschnittliche CPM/Umsatz steigern.

  • Niedrigere Abbruchrate: Indem Sie das Banner weniger oft einblenden, können Sie der Frustration und Zustimmungsmüdigkeit der Benutzer entgegenwirken – wodurch weniger von ihnen abspringen.

 

Wie können Didomis Kunden die Cross-Device-Lösung einbinden? 

 

Cross-Device ist ein Premium-Feature für Didomis Kunden, das in der Didomi Console aktiviert werden kann. Kunden von Didomi können sich an ihren Customer Success Manager wenden, um dieses Feature zu nutzen. 

 

 

Wir bei Didomi sind davon überzeugt, dass die Synchronisierung der Nutzerpräferenzen die Zukunft der Einwilligungserfassung darstellt. Die Benutzer behalten die ihnen zustehende Kontrolle über ihre Daten. Gleichzeitig wird deren Online-Erlebnis nicht beeinträchtigt und keine Zustimmungsmüdigkeit ausgelöst. Die Unternehmen können damit DSGVO-konform agieren und zeitgleich ihre Einwilligungsraten und Monetarisierungsstrategien optimieren. 


Sind Sie noch kein Kunde von Didomi, und wollen aber mehr über diese Funktion (und andere) erfahren? Dann vereinbaren Sie einfach ein Gespräch mit uns. Wir freuen uns, mit Ihnen darüber zu sprechen!

 

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